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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §42 Abs1;Beachte
y29526;Rechtssatz
Die Verletzung des § 42 Abs 1 StVO 1960 kann nicht mit dem Hinweis auf die Verpflichtung nach dem Zollgesetz oder der Arbeitszeitordnung entschuldigt werden, da diese Vorschriften Ausnahmebestimmungen für Sonderfälle enthalten. In diesem Fall ist kein in seiner Pflichtenkollision begründeter Notstand gegeben. *Die Verletzung des Paragraph 42, Absatz eins, StVO 1960 kann nicht mit dem Hinweis auf die Verpflichtung nach dem Zollgesetz oder der Arbeitszeitordnung entschuldigt werden, da diese Vorschriften Ausnahmebestimmungen für Sonderfälle enthalten. In diesem Fall ist kein in seiner Pflichtenkollision begründeter Notstand gegeben. *
E 26.5.1964, 0744/63 #1 VwSlg 6354 A/1964
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000744.X01Im RIS seit
12.06.2001