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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §415;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2316/59 B 23. März 1960 RS 1Stammrechtssatz
Unter den Begriff "Berechtigung zur Weiterversicherung im § 415 ASVG" fällt auch die Frage der Beendigung bzw. der Nichtbeendigung einer solchen Berechtigung.Unter den Begriff "Berechtigung zur Weiterversicherung im Paragraph 415, ASVG" fällt auch die Frage der Beendigung bzw. der Nichtbeendigung einer solchen Berechtigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002266.X02Im RIS seit
30.08.2001