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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §12;Rechtssatz
Vor Berechnung des zurechenbaren Einkommens nach § 13 Abs 2 KOVG sind die sonst gebotenen Absetzungen vom Einkommen des Ehegatten durchzuführen.Vor Berechnung des zurechenbaren Einkommens nach Paragraph 13, Absatz 2, KOVG sind die sonst gebotenen Absetzungen vom Einkommen des Ehegatten durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001613.X01Im RIS seit
23.07.2001