RS Vwgh 1964/5/29 1375/63

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Veröffentlicht am 29.05.1964
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67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1953 Anl Abschn4;
KOVG RichtsatzV 1953 Anl Abschn5;

Rechtssatz

Eine traumatische Schädigung, die eine organische leichte Demenz zur Folge hat, ist nicht nach Abschnitt IV/22 b, sondern, wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, nach Abschnitt V Z 1 der Richtsätze einzuschätzen.Eine traumatische Schädigung, die eine organische leichte Demenz zur Folge hat, ist nicht nach Abschnitt IV/22 b, sondern, wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, nach Abschnitt römisch fünf Ziffer eins, der Richtsätze einzuschätzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001375.X01

Im RIS seit

09.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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