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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §7;Rechtssatz
Eine traumatische Schädigung, die eine organische leichte Demenz zur Folge hat, ist nicht nach Abschnitt IV/22 b, sondern, wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, nach Abschnitt V Z 1 der Richtsätze einzuschätzen.Eine traumatische Schädigung, die eine organische leichte Demenz zur Folge hat, ist nicht nach Abschnitt IV/22 b, sondern, wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, nach Abschnitt römisch fünf Ziffer eins, der Richtsätze einzuschätzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001375.X01Im RIS seit
09.07.2001