RS Vwgh 1964/6/10 2008/63

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Veröffentlicht am 10.06.1964
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptung, im gegebenen Falle sei ein Notstand (§ 6 VStG) gegeben gewesen (hier:Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptung, im gegebenen Falle sei ein Notstand (Paragraph 6, VStG) gegeben gewesen (hier:

Beschmutzung der Unterwäsche und Sich entziehen deswegen von der Alkoholtestprobe).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963002008.X02

Im RIS seit

14.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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