RS Vwgh 2006/9/7 2006/16/0044

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Veröffentlicht am 07.09.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §7;
AlVG 1977 §70 Abs1;
ASVG §110 Abs1 Z2 lita;
VwGG §24 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Die gesetzlichen Bestimmungen des AlVG und des ASVG unterscheiden sich eindeutig in der Organisation, im Verfahren und im Leistungsrecht. Es kann somit auf Grund der bestehenden Unterschiede nicht davon ausgegangen werden, dass das AlVG eine planwidrige Unvollständigkeit der Regelung aufweist, die durch Analogie zu schließen wäre, wenn in Verfahren über die Notstandshilfe, in denen das AlVG anzuwenden ist, anders als in bestimmten Verfahren nach dem ASVG keine Befreiung von der Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG normiert ist.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006160044.X06

Im RIS seit

02.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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