Index
L37046 Ankündigungsabgabe SteiermarkNorm
AnkündigungsabgabeG Graz 1947;Rechtssatz
Aus dem Fehlen einer Rechtsvorschrift (eines Bundeslandes) über die Erstattung zu Unrecht eingezahlter (Selbstbemessungsabgaben) Abgaben, kann nicht das Recht des Abgabenempfängers zur bescheidmäßigen Ablehnung des Rückforderungsanspruches abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1962000812.X04Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.03.2013