RS Vwgh 1964/6/12 0812/62

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Veröffentlicht am 12.06.1964
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Index

L37046 Ankündigungsabgabe Steiermark
30/01 Finanzverfassung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AnkündigungsabgabeG Graz 1947;
BAO §239 Abs1;
F-VG 1948 §8 Abs1;
  1. BAO § 239 heute
  2. BAO § 239 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  3. BAO § 239 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage kann nicht angenommen werden, daß auf Grund einer Selbstbemessung ohne Bescheid als Abgaben bezahlte Beträge "rechtskräftig entrichtet" sind und im Falle des Nichtbestandes einer Abgabenschuld nicht erstattet werden müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1962000812.X03

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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