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L37046 Ankündigungsabgabe SteiermarkNorm
AnkündigungsabgabeG Graz 1947;Rechtssatz
Ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage kann nicht angenommen werden, daß auf Grund einer Selbstbemessung ohne Bescheid als Abgaben bezahlte Beträge "rechtskräftig entrichtet" sind und im Falle des Nichtbestandes einer Abgabenschuld nicht erstattet werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1962000812.X03Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.03.2013