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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Rechtssatz
Die Bewertung eines bestimmten Teiles einer vom Dienstgeber gewährten Zulage als Aufwandsentschädigung wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass der unmittelbare Anlass der Gewährung dieser Zulage die Erbringung einer Mehrleistung war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001951.X02Im RIS seit
08.08.2001