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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §412;Beachte
Fortgesetztes Verfahren: 0946/65 E 2. März 1966 VwSlg 6877 A/1966;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2132/60 E 22. März 1961 VwSlg 5529 A/1961 RS 2Stammrechtssatz
Aus § 33 Abs 2 lit d der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung kann nicht abgeleitet werden, daß ein Wirtschaftstreuhänder seinen Auftraggeber in Beitragsangelegenheiten nicht nur bei den Sozialversicherungsträgern, sondern auch bei Verwaltungsbehörden zu vertreten befugt ist.Aus Paragraph 33, Absatz 2, Litera d, der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung kann nicht abgeleitet werden, daß ein Wirtschaftstreuhänder seinen Auftraggeber in Beitragsangelegenheiten nicht nur bei den Sozialversicherungsträgern, sondern auch bei Verwaltungsbehörden zu vertreten befugt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000170.X03Im RIS seit
04.10.2001Zuletzt aktualisiert am
20.03.2009