RS Vwgh 1964/6/24 2054/63

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Veröffentlicht am 24.06.1964
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

DienstzweigeV 1954 §7;
GÜG §9;

Rechtssatz

Die Verleihung eines Amtstitels iSd Dienstzweigeverordnung für Wachebeamte im Bundesdienst, BGBl Nr. 26/1954, darf nur "anlässlich der Versetzung in den Ruhestand oder des Übertrittes in den Ruhestand" , nicht aber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.Die Verleihung eines Amtstitels iSd Dienstzweigeverordnung für Wachebeamte im Bundesdienst, Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1954,, darf nur "anlässlich der Versetzung in den Ruhestand oder des Übertrittes in den Ruhestand" , nicht aber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963002054.X01

Im RIS seit

13.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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