Index
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtNorm
DienstzweigeV 1954 §7;Rechtssatz
Die Verleihung eines Amtstitels iSd Dienstzweigeverordnung für Wachebeamte im Bundesdienst, BGBl Nr. 26/1954, darf nur "anlässlich der Versetzung in den Ruhestand oder des Übertrittes in den Ruhestand" , nicht aber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.Die Verleihung eines Amtstitels iSd Dienstzweigeverordnung für Wachebeamte im Bundesdienst, Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1954,, darf nur "anlässlich der Versetzung in den Ruhestand oder des Übertrittes in den Ruhestand" , nicht aber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002054.X01Im RIS seit
13.12.2001