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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131;Rechtssatz
Gegen Erkenntnisse des VwGH ist ein Rechtsmittel nicht zulässig. Eine Neuaufrollung des Verfahrens vor dem VwGH ist nur im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens oder der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964001050.X01Im RIS seit
03.09.2001