RS Vwgh 1964/6/29 2029/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1964
beobachten
merken

Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht
33 Bewertungsrecht

Beachte

y11495;

Rechtssatz

Nach § 3 des Gesetzes, BGBl 1962/226, ist auch ein auf den 1.1.1962 durch NACHFESTSTELLUNG ermittelter Einheitswert mit dem Zweieinhalbfachen anzusetzen.Nach Paragraph 3, des Gesetzes, BGBl 1962/226, ist auch ein auf den 1.1.1962 durch NACHFESTSTELLUNG ermittelter Einheitswert mit dem Zweieinhalbfachen anzusetzen.

*

E 29.6.1964, 2029/63 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963002029.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten