RS Vwgh 1964/6/29 0134/63

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Veröffentlicht am 29.06.1964
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13549;

Rechtssatz

Bei der Auslegung des Begriffes "Betriebsstätte" sind für die Beförderungssteuer nicht die Bestimmungen des § 29 BAO, sondern die des § 3 Abs 2 BefStG heranzuziehen.Bei der Auslegung des Begriffes "Betriebsstätte" sind für die Beförderungssteuer nicht die Bestimmungen des Paragraph 29, BAO, sondern die des Paragraph 3, Absatz 2, BefStG heranzuziehen.

*

E 29.6.1964, 134/63 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000134.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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