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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §29;Beachte
y13549;Rechtssatz
Bei der Auslegung des Begriffes "Betriebsstätte" sind für die Beförderungssteuer nicht die Bestimmungen des § 29 BAO, sondern die des § 3 Abs 2 BefStG heranzuziehen.Bei der Auslegung des Begriffes "Betriebsstätte" sind für die Beförderungssteuer nicht die Bestimmungen des Paragraph 29, BAO, sondern die des Paragraph 3, Absatz 2, BefStG heranzuziehen.
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E 29.6.1964, 134/63 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000134.X01Im RIS seit
03.05.2001