RS Vwgh 1964/6/30 1809/63

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Veröffentlicht am 30.06.1964
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1
BAO §9 Abs1
EStG 1953 §57 Abs1
EStG 1953 §68

Rechtssatz

Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters einer juristischen Person iSd § 9 Abs 1 BAO liegt dann vor, wenn der Vertreter (hier: der einzige Geschäftsführer einer GmbH) der ihn treffenden Verpflichtung (hier: Abfuhr der Lohnsteuer) nicht nachgekommen ist und er im Verwaltungsverfahren keine konkreten Gründe angegeben hat, warum ihm die Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten nicht möglich war (Hinweis E 24.9.1954, 137/52, VwSlg 1003 F/1954).Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters einer juristischen Person iSd Paragraph 9, Absatz eins, BAO liegt dann vor, wenn der Vertreter (hier: der einzige Geschäftsführer einer GmbH) der ihn treffenden Verpflichtung (hier: Abfuhr der Lohnsteuer) nicht nachgekommen ist und er im Verwaltungsverfahren keine konkreten Gründe angegeben hat, warum ihm die Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten nicht möglich war (Hinweis E 24.9.1954, 137/52, VwSlg 1003 F/1954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001809.X02

Im RIS seit

06.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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