RS Vwgh 1964/6/30 1809/63

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Veröffentlicht am 30.06.1964
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Haftungsbestimmung des § 9 Abs 1 BAO ist auch auf Abgabenschulden anwendbar, die vor dem Wirksamkeitsbeginn der BAO liegende Zeiträume betreffen.Die Haftungsbestimmung des Paragraph 9, Absatz eins, BAO ist auch auf Abgabenschulden anwendbar, die vor dem Wirksamkeitsbeginn der BAO liegende Zeiträume betreffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001809.X01

Im RIS seit

06.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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