RS Vwgh 1964/6/30 0078/63

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Veröffentlicht am 30.06.1964
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §531;
RAVG 1924 §18 impl;
  1. ASVG § 531 heute
  2. ASVG § 531 gültig ab 01.01.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 560/1978

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß aus der dienstbehördlichen Anweisung an einen Bewerber um Zulassung zur Gerichtspraxis - der während der NS-Zeit Assessor und 1940 zur Wehrmacht eingezogen worden war -, sich zum Zwecke des Dienstantrittes beim Präsidium des Landesgerichtes für ZRS Graz einzufinden, nicht auf eine Weiterverwendung als ehemaliger Reichsbeamter geschlossen werden kann. (Hier: Im Zusammenhang mit Nachversicherung und Leistung von Überweisungsbeträgen zur Pensionsversicherung; Hinweis E 14.4.1948, 10/47, VwSlg 381 A/1948, worin unter anderem zum Ausdruck gebracht wurde, daß die Weiterverwendung eines Reichsbeamten bei einer österreichischen Dienststelle noch nicht Übernahme in der österreichischen Dienst bewirkt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000078.X01

Im RIS seit

26.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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