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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
ASVG §531;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß aus der dienstbehördlichen Anweisung an einen Bewerber um Zulassung zur Gerichtspraxis - der während der NS-Zeit Assessor und 1940 zur Wehrmacht eingezogen worden war -, sich zum Zwecke des Dienstantrittes beim Präsidium des Landesgerichtes für ZRS Graz einzufinden, nicht auf eine Weiterverwendung als ehemaliger Reichsbeamter geschlossen werden kann. (Hier: Im Zusammenhang mit Nachversicherung und Leistung von Überweisungsbeträgen zur Pensionsversicherung; Hinweis E 14.4.1948, 10/47, VwSlg 381 A/1948, worin unter anderem zum Ausdruck gebracht wurde, daß die Weiterverwendung eines Reichsbeamten bei einer österreichischen Dienststelle noch nicht Übernahme in der österreichischen Dienst bewirkt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000078.X01Im RIS seit
26.04.2001