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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §238 Abs1;Rechtssatz
Die Frage der Verjährung des Rechtes, eine abgabenrechtliche Haftung geltend zu machen, ist ausschließlich nach den Bestimmungen des § 238 BAO über die Einhebungsverjährung zu beurteilen.Die Frage der Verjährung des Rechtes, eine abgabenrechtliche Haftung geltend zu machen, ist ausschließlich nach den Bestimmungen des Paragraph 238, BAO über die Einhebungsverjährung zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001861.X01Im RIS seit
12.02.2002