RS Vwgh 1964/7/2 0766/63

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Veröffentlicht am 02.07.1964
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Notstandes, Abgrenzung zu zeitlicher Hinsicht insofern, als Notstand nur solange vorliegt, als die Gefahr andauert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000766.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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