RS Vwgh 1964/7/2 0766/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1964
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1952/51 E 11. Dezember 1952 VwSlg 2783 A/1952 RS 2

Stammrechtssatz

Die auf bloß mögliche nachteilige Folgen verweisenden Gründe sind mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht geeignet, die Annahme eines Notstandes zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000766.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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