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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Dem Rechtsfreunde eines am Verfahren Beteiligten bzw Beschuldigten kommt bei der Zeugeneinvernahme im Verwaltungsverfahren (Strafverfahren) ein Fragerecht nicht zu.
Schlagworte
Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000492.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
27.08.2010