RS Vwgh 1964/9/7 0635/63

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Veröffentlicht am 07.09.1964
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Index

L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs3;
LandbauO Slbg 1952 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zu der Frage, inwieweit der Geltendmachung von Anrainerrechten (hier: fehlende Zustimmung des Anrainers als Grundeigentümer) im Rahmen eines amtswegigen (hier: § 68 Abs 3 AVG) Verfahrens zur Ergänzung einer Baubewilligung entschiedene Sache entgegensteht.Ausführungen zu der Frage, inwieweit der Geltendmachung von Anrainerrechten (hier: fehlende Zustimmung des Anrainers als Grundeigentümer) im Rahmen eines amtswegigen (hier: Paragraph 68, Absatz 3, AVG) Verfahrens zur Ergänzung einer Baubewilligung entschiedene Sache entgegensteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000635.X01

Im RIS seit

15.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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