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L82005 Bauordnung SalzburgNorm
AVG §68 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen zu der Frage, inwieweit der Geltendmachung von Anrainerrechten (hier: fehlende Zustimmung des Anrainers als Grundeigentümer) im Rahmen eines amtswegigen (hier: § 68 Abs 3 AVG) Verfahrens zur Ergänzung einer Baubewilligung entschiedene Sache entgegensteht.Ausführungen zu der Frage, inwieweit der Geltendmachung von Anrainerrechten (hier: fehlende Zustimmung des Anrainers als Grundeigentümer) im Rahmen eines amtswegigen (hier: Paragraph 68, Absatz 3, AVG) Verfahrens zur Ergänzung einer Baubewilligung entschiedene Sache entgegensteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000635.X01Im RIS seit
15.06.2001