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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs1;Rechtssatz
Die Gewährung einer Begünstigung nach § 502 Abs 1 ASVG (hier wegen Arbeitslosigkeit) wird nicht schon allein dadurch ausgeschlossen, daß die betreffende Person vor dem Eintritt des schädigenden Ereignisses in Österreich niemals in einer die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigung gestanden ist; vielmehr ist in dieser Hinsicht zu überprüfen, ob der Begünstigungswerber in der Zeit seit dem 1. Juli 1927 Beitragszeiten gem § 226 ASVG oder Ersatzzeiten gem §§ 228 oder 229 des Gesetzes erworben hat.Die Gewährung einer Begünstigung nach Paragraph 502, Absatz eins, ASVG (hier wegen Arbeitslosigkeit) wird nicht schon allein dadurch ausgeschlossen, daß die betreffende Person vor dem Eintritt des schädigenden Ereignisses in Österreich niemals in einer die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigung gestanden ist; vielmehr ist in dieser Hinsicht zu überprüfen, ob der Begünstigungswerber in der Zeit seit dem 1. Juli 1927 Beitragszeiten gem Paragraph 226, ASVG oder Ersatzzeiten gem Paragraphen 228, oder 229 des Gesetzes erworben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000567.X01Im RIS seit
02.07.2001