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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §90 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß die Beurteilung der den ursächlichen Zusammenhang betreffenden medizinischen Fragen in das Gebiet ärztlichen Fachwissens fällt, weshalb diesbezüglich die Verpflichtung gemäß § 90 Abs 1 KOVG 1957 besteht, einen ärztlichen Sachverständigen zu befragen.Ausführungen darüber, daß die Beurteilung der den ursächlichen Zusammenhang betreffenden medizinischen Fragen in das Gebiet ärztlichen Fachwissens fällt, weshalb diesbezüglich die Verpflichtung gemäß Paragraph 90, Absatz eins, KOVG 1957 besteht, einen ärztlichen Sachverständigen zu befragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000593.X01Im RIS seit
03.07.2001