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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Ausführungen zur Frage, welche Tatsachenannahmen der Behörde hinsichtlich der Frage des Fehlens des Bedürfnisses von Heurigenbesuchern im Anschluß an den Heurigenbesuch eine (Nobel)Bar aufzusuchen, nicht mehr als gemäß § 45 Abs 1 AVG eines Beweises nicht bedürftige Tatsachen bezeichnet werden können.Ausführungen zur Frage, welche Tatsachenannahmen der Behörde hinsichtlich der Frage des Fehlens des Bedürfnisses von Heurigenbesuchern im Anschluß an den Heurigenbesuch eine (Nobel)Bar aufzusuchen, nicht mehr als gemäß Paragraph 45, Absatz eins, AVG eines Beweises nicht bedürftige Tatsachen bezeichnet werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000358.X01Im RIS seit
15.05.2001