RS Vwgh 1964/9/18 0358/63

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Veröffentlicht am 18.09.1964
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §45 Abs1;
GewO 1859 §16 Abs2;
GewO 1859 §18 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, welche Tatsachenannahmen der Behörde hinsichtlich der Frage des Fehlens des Bedürfnisses von Heurigenbesuchern im Anschluß an den Heurigenbesuch eine (Nobel)Bar aufzusuchen, nicht mehr als gemäß § 45 Abs 1 AVG eines Beweises nicht bedürftige Tatsachen bezeichnet werden können.Ausführungen zur Frage, welche Tatsachenannahmen der Behörde hinsichtlich der Frage des Fehlens des Bedürfnisses von Heurigenbesuchern im Anschluß an den Heurigenbesuch eine (Nobel)Bar aufzusuchen, nicht mehr als gemäß Paragraph 45, Absatz eins, AVG eines Beweises nicht bedürftige Tatsachen bezeichnet werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000358.X01

Im RIS seit

15.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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