RS Vwgh 1964/9/28 1493/63

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Veröffentlicht am 28.09.1964
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Auslegung eines Gesetzes hat in aller Regel von der Annahme auszugehen, dass der Gesetzgeber dann, wenn er dasselbe Wort verwendet, darunter auch denselben Begriff verstanden wissen will.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001493.X02

Im RIS seit

17.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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