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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §60 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1762/62 E 8. Mai 1963 RS 2Stammrechtssatz
Der Gedankengang des zu § 395 Abs 2 RVO ergangenen Erkenntnisses vom 27.10.1954, Zl. 1242/53, VwSlg. 3543 A/1954, daß der schuldlose Arbeitgeber nicht zur Nachzahlung der Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsträger verhalten werden darf, wenn die Nichtausübung des dem Arbeitgeber zustehenden Abzugsrechtes der Anteile des Arbeitnehmers an den Sozialversicherungsbeiträgen durch ein Verschulden des Versicherungsträgers verursacht worden ist. (z. B. wenn der Versicherungsträger eine dem Arbeitgeber förmlich erteilte unrichtige Auskunft nicht unverzüglich förmlich berichtigt, sobald er den wahren Sachverhalt zur Kenntnis genommen hat) gilt auch im Bereiche des § 60 Abs 1 ASVG.Der Gedankengang des zu Paragraph 395, Absatz 2, RVO ergangenen Erkenntnisses vom 27.10.1954, Zl. 1242/53, VwSlg. 3543 A/1954, daß der schuldlose Arbeitgeber nicht zur Nachzahlung der Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsträger verhalten werden darf, wenn die Nichtausübung des dem Arbeitgeber zustehenden Abzugsrechtes der Anteile des Arbeitnehmers an den Sozialversicherungsbeiträgen durch ein Verschulden des Versicherungsträgers verursacht worden ist. (z. B. wenn der Versicherungsträger eine dem Arbeitgeber förmlich erteilte unrichtige Auskunft nicht unverzüglich förmlich berichtigt, sobald er den wahren Sachverhalt zur Kenntnis genommen hat) gilt auch im Bereiche des Paragraph 60, Absatz eins, ASVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000430.X02Im RIS seit
28.06.2001