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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LuftfahrtG 1958 §2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/03/0250 E 11. Dezember 2002 RS 1Stammrechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof in vergleichbaren Fällen bereits ausgesprochen hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 1987, Zl. 84/03/0105, mit Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 26. April 1974, Zl. 135/74, VwSlg 8608 A/1974, und weiteren Nachweisen), kann die Erteilung (Erweiterung) einer Zivilflugplatz-Bewilligung die Eigentümer von Liegenschaften im Sicherheitszonen-Bereich insoweit in ihren Rechten berühren, als dadurch ihr Eigentumsrecht weitergehend als nach der Vorschrift des § 2 LuftfahrtG beeinträchtigt wird.
Schlagworte
AllgemeinMängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030226.X02Im RIS seit
25.10.2006Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015