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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs2;Rechtssatz
Ein Bescheid, der die SOFORTIGE Erbringung einer Leistung anordnet, ist bei Gefahr in Verzug und bei geringem Umfang dieser Leistung (hier: innerhalb eines Tages zu erbringen) im Gegensatz zu einem KEINE Paritionsfrist enthaltenden Bescheid nicht rechtswidrig (Baurecht-Linz).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001238.X01Im RIS seit
04.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2013