RS Vwgh 1964/10/19 1238/63

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Veröffentlicht am 19.10.1964
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Bescheid, der die SOFORTIGE Erbringung einer Leistung anordnet, ist bei Gefahr in Verzug und bei geringem Umfang dieser Leistung (hier: innerhalb eines Tages zu erbringen) im Gegensatz zu einem KEINE Paritionsfrist enthaltenden Bescheid nicht rechtswidrig (Baurecht-Linz).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001238.X01

Im RIS seit

04.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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