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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §270 Abs3;Beachte
y16934;Rechtssatz
Ein von einer offenen Handelsgesellschaft in den Berufungsseant als Beisitzer entsandter Prokurist gilt als Vertreter eines Mitgliedes einer gesetzlichen Berufungsvertretung selbständiger Berufe und somit als von dieser entsendet.
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E 23.10.1964, 1875/63 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001875.X02Im RIS seit
02.08.2001