RS Vwgh 1964/10/26 1136/64

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Veröffentlicht am 26.10.1964
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §2 Abs2 Z4;

Beachte

y10541;

Rechtssatz

Die vergleichsweise Anerkennung des Erbrechtes eines Testamentserben im Erbschaftsstreit gegen Leistung eine Abfertigungsbetrages durch den Testamentserben erfüllt den Tatbestand des § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG 1955.Die vergleichsweise Anerkennung des Erbrechtes eines Testamentserben im Erbschaftsstreit gegen Leistung eine Abfertigungsbetrages durch den Testamentserben erfüllt den Tatbestand des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 4, ErbStG 1955.

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E 26.10.1964, 1136/64 #1 VwSlg 3165 F/1964

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001136.X01

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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