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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Die in Erfüllung der Pflicht zur Hilfeleistung nahen Familienangehörigen zumutbaren Handreichungen müssen von diesen nicht tatsächlich erbracht werden; es geht vielmehr nur darum, die bezeichneten Handreichungen als solche zu charakterisieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001661.X09Im RIS seit
31.07.2001