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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0633/55 E 7. März 1958 VwSlg 4598 A/1958 RS 1Stammrechtssatz
Der als Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegezulage geforderte Grad der Hilflosigkeit hat ein Maß an Hilfeleistung durch andere Personen notwendig zu machen, das als "Pflege und Wartung" angesprochen werden kann. Die bloße Notwendigkeit einzelner persönlicher Handreichungen vermag den Anspruch auf Pflegezulage jedenfalls dann nicht zu begründen, wenn solche Handreichungen von nahen Angehörigen auf Grund des sittlichen Familienbandes erwartet und ihnen zugemutet werden können. (Hinweis auf E vom 10.2.1954, Zl. 2294/53, VwSlg 3298 A/1954)
Schlagworte
Anspruchsvoraussetzung Begriff der HilflosigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001661.X06Im RIS seit
31.07.2001