RS Vwgh 1964/10/27 0273/64

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Veröffentlicht am 27.10.1964
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Index

23/01 Konkursordnung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §65;
KO §150 Abs1;
KO §156 Abs7;
KO §57 Z1;

Rechtssatz

Der Sozialversicherungsträger ist nicht berechtigt, vom Beitragsschuldner im Falle eines Zwangsausgleiches nach der Aufhebung des Konkurses die seit der Eröffnung des Konkurses laufenden Zinsen seiner Konkursforderungen erster und zweiter Klasse einzufordern. (Hinweis auf Urteil des OGH vom 12.9.1956, Zl. 7 Ob 392,393/56)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964000273.X01

Im RIS seit

21.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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