Index
Polizeirecht - FrPolGNorm
AVG §17 Abs1Beachte
y13093;Rechtssatz
Der Anspruch einer Partei auf Akteneinsicht wird durch die
Behörde nicht schon dadurch erfüllt, daß die Behörde den nach
ihrer Ansicht wesentlichen Teil des Akteninhaltes der Partei
auf andere Weise als durch Akteneinsicht zur Kenntnis bringt.
*
E 28.10.1964, 1090/62 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1962001090.X02Im RIS seit
12.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.07.2026