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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §29;Beachte
y13548;Rechtssatz
In einem nur fallweise gemieteten Hotelzimmer mit Telefon, bzw in Aktentasche oder Koffer kann eine "regelmäßig zur Verfügung stehende ständige Einrichtung" iSd Bestimmung des Art 8 Doppelbesteuerungsabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland nicht erblickt werden.In einem nur fallweise gemieteten Hotelzimmer mit Telefon, bzw in Aktentasche oder Koffer kann eine "regelmäßig zur Verfügung stehende ständige Einrichtung" iSd Bestimmung des Artikel 8, Doppelbesteuerungsabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland nicht erblickt werden.
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E 30.10.1964, 1707/63 #1 VwSlg 3169 F/1964;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001707.X01Im RIS seit
06.08.2001