RS Vwgh 1964/10/30 1707/63

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Veröffentlicht am 30.10.1964
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BAO §29;
DBAbk BRD 1955 Art8;

Beachte

y13548;

Rechtssatz

In einem nur fallweise gemieteten Hotelzimmer mit Telefon, bzw in Aktentasche oder Koffer kann eine "regelmäßig zur Verfügung stehende ständige Einrichtung" iSd Bestimmung des Art 8 Doppelbesteuerungsabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland nicht erblickt werden.In einem nur fallweise gemieteten Hotelzimmer mit Telefon, bzw in Aktentasche oder Koffer kann eine "regelmäßig zur Verfügung stehende ständige Einrichtung" iSd Bestimmung des Artikel 8, Doppelbesteuerungsabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland nicht erblickt werden.

*

E 30.10.1964, 1707/63 #1 VwSlg 3169 F/1964;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001707.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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