RS Vwgh 1964/10/30 0053/63

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Veröffentlicht am 30.10.1964
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1953 §36 Abs3;
EStG 1953 §4 Abs4;

Beachte

y4373;

Rechtssatz

Bei gewerblichen Betrieben kann ein Dienstverhältnis zwischen nahen Verwandten (hier: Schwiegereltern und Schwiegerkinder) in der Regel nur dann steuerrechtlich anerkannt werden, wenn es ernstlich gewollt ist. Dies ist daraus zu schließen, daß alle bei Bestand eines echten Dienstverhältnisses üblichen Folgerungen gezogen werden, dh daß der Lohn laufend ausgezahlt wird, eine Lohnsteuerkarte vorhanden ist, die Arbeitgeberbeiträge einbehalten und abgeführt werden. *

E 30.10.1964, 53/63 #1 VwSlg 3166 F/1964

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000053.X01

Im RIS seit

10.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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