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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y4373;Rechtssatz
Bei gewerblichen Betrieben kann ein Dienstverhältnis zwischen nahen Verwandten (hier: Schwiegereltern und Schwiegerkinder) in der Regel nur dann steuerrechtlich anerkannt werden, wenn es ernstlich gewollt ist. Dies ist daraus zu schließen, daß alle bei Bestand eines echten Dienstverhältnisses üblichen Folgerungen gezogen werden, dh daß der Lohn laufend ausgezahlt wird, eine Lohnsteuerkarte vorhanden ist, die Arbeitgeberbeiträge einbehalten und abgeführt werden. *
E 30.10.1964, 53/63 #1 VwSlg 3166 F/1964
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000053.X01Im RIS seit
10.04.2001