RS Vwgh 1964/11/4 1422/63

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Veröffentlicht am 04.11.1964
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §21 Abs1;
UStG 1959 §4 Abs1 Z10;

Beachte

y12345;

Rechtssatz

Im Zweifel, ob Kauf oder Miete vorliegt, kommt es wesentlich darauf an, wie der Mieter die von ihm bezahlten Entgelte in seiner Buchführung umsatzsteuerlich behandelt. Ein Kaufmietvertrag gilt umsatzsteuerrechtlich als Mietvertrag, solange der Mieter von dem ihm eingeräumten Recht, an der Bestandsache Eigentum zu erwerben, nicht Gebrauch macht. *

E 4.11.1964, 1422/63 #1 VwSlg 3173 F/1964;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001422.X01

Im RIS seit

12.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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