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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12345;Rechtssatz
Im Zweifel, ob Kauf oder Miete vorliegt, kommt es wesentlich darauf an, wie der Mieter die von ihm bezahlten Entgelte in seiner Buchführung umsatzsteuerlich behandelt. Ein Kaufmietvertrag gilt umsatzsteuerrechtlich als Mietvertrag, solange der Mieter von dem ihm eingeräumten Recht, an der Bestandsache Eigentum zu erwerben, nicht Gebrauch macht. *
E 4.11.1964, 1422/63 #1 VwSlg 3173 F/1964;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001422.X01Im RIS seit
12.07.2001