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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Durch die Beurkundung des im Zuge eines wasserrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommens im Bewilligungsbescheid werden auch dann im öffentlich-rechtlichen Bereich im Bewilligungsbescheid Rechte weder begründet noch festgestellt oder abgeändert wenn die Beurkundung in den Spruch des Bescheides aufgenommen wird.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000730.X01Im RIS seit
12.11.2001