RS Vwgh 1964/11/6 2151/63

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Veröffentlicht am 06.11.1964
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/01/18 2728/53 2

Stammrechtssatz

Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn sie steuerlich anerkannt werden sollen, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst abgabenrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können.

*

E 18.1.1956, 2728/53 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963002151.X02

Im RIS seit

21.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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