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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/01/18 2728/53 2Stammrechtssatz
Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn sie steuerlich anerkannt werden sollen, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst abgabenrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können.
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E 18.1.1956, 2728/53 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002151.X02Im RIS seit
21.08.2001