RS Vwgh 1964/11/6 0531/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1964
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Mangelhafte Sachverhaltsfeststellungen in der Frage, ob sich der Beschwerdeführer an Handlungen beteiligt habe, die nach dem Kriegsverbrechergesetz zu bestrafen seien (fehlende Auseinandersetzung mit entgegengesetzten strafgerichtlichen Schlußfolgerungen aus dessen Feststellungen) und somit bei ihm eine unverschuldete Gesundheitsschädigung nach § 2 Abs 2 leg cit nicht anzunehmen sein. (§ 42 Abs 2 lit c Z 2 VwGG)Mangelhafte Sachverhaltsfeststellungen in der Frage, ob sich der Beschwerdeführer an Handlungen beteiligt habe, die nach dem Kriegsverbrechergesetz zu bestrafen seien (fehlende Auseinandersetzung mit entgegengesetzten strafgerichtlichen Schlußfolgerungen aus dessen Feststellungen) und somit bei ihm eine unverschuldete Gesundheitsschädigung nach Paragraph 2, Absatz 2, leg cit nicht anzunehmen sein. (Paragraph 42, Absatz 2, Litera c, Ziffer 2, VwGG)

(hier: angebliche Beteiligung an Judenerschießungen (widersprechende Zeugenaussagen) - sodann Verschleppung durch eine Besatzungsmacht)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964000531.X01

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten