Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §2 Abs2;Rechtssatz
Mangelhafte Sachverhaltsfeststellungen in der Frage, ob sich der Beschwerdeführer an Handlungen beteiligt habe, die nach dem Kriegsverbrechergesetz zu bestrafen seien (fehlende Auseinandersetzung mit entgegengesetzten strafgerichtlichen Schlußfolgerungen aus dessen Feststellungen) und somit bei ihm eine unverschuldete Gesundheitsschädigung nach § 2 Abs 2 leg cit nicht anzunehmen sein. (§ 42 Abs 2 lit c Z 2 VwGG)Mangelhafte Sachverhaltsfeststellungen in der Frage, ob sich der Beschwerdeführer an Handlungen beteiligt habe, die nach dem Kriegsverbrechergesetz zu bestrafen seien (fehlende Auseinandersetzung mit entgegengesetzten strafgerichtlichen Schlußfolgerungen aus dessen Feststellungen) und somit bei ihm eine unverschuldete Gesundheitsschädigung nach Paragraph 2, Absatz 2, leg cit nicht anzunehmen sein. (Paragraph 42, Absatz 2, Litera c, Ziffer 2, VwGG)
(hier: angebliche Beteiligung an Judenerschießungen (widersprechende Zeugenaussagen) - sodann Verschleppung durch eine Besatzungsmacht)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000531.X01Im RIS seit
02.07.2001