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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs4 litc;Rechtssatz
Ein Auftrag zur Herstellung der Höhenlage und zur Übergabe nach § 17 Abs 1 der BauO für Wien ist im Wege der Ersatzvornahme oder des unmittelbaren Zwanges auch bei Bestehen eines aufrechten Bestandvertrages zwischen dem Verpflichteten und einer anderen Person vollstreckbar.Ein Auftrag zur Herstellung der Höhenlage und zur Übergabe nach Paragraph 17, Absatz eins, der BauO für Wien ist im Wege der Ersatzvornahme oder des unmittelbaren Zwanges auch bei Bestehen eines aufrechten Bestandvertrages zwischen dem Verpflichteten und einer anderen Person vollstreckbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001653.X02Im RIS seit
30.07.2001