RS Vwgh 1964/11/9 1653/63

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Veröffentlicht am 09.11.1964
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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4 litc;
BauO Wr §17 Abs1;
VVG;

Rechtssatz

Ein Auftrag zur Herstellung der Höhenlage und zur Übergabe nach § 17 Abs 1 der BauO für Wien ist im Wege der Ersatzvornahme oder des unmittelbaren Zwanges auch bei Bestehen eines aufrechten Bestandvertrages zwischen dem Verpflichteten und einer anderen Person vollstreckbar.Ein Auftrag zur Herstellung der Höhenlage und zur Übergabe nach Paragraph 17, Absatz eins, der BauO für Wien ist im Wege der Ersatzvornahme oder des unmittelbaren Zwanges auch bei Bestehen eines aufrechten Bestandvertrages zwischen dem Verpflichteten und einer anderen Person vollstreckbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001653.X02

Im RIS seit

30.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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