RS Vwgh 1964/11/9 1573/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1964
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Für eine Erledigung als bloße Androhung der Ersatzvornahme iSd § 4 Abs 1 VVG ist nur entscheidend, ob die Behörde von dem Vorhandensein eines tauglichen Titelbescheides ausgegangen ist, nicht aber, ob ein solcher tatsächlich vorliegt.Für eine Erledigung als bloße Androhung der Ersatzvornahme iSd Paragraph 4, Absatz eins, VVG ist nur entscheidend, ob die Behörde von dem Vorhandensein eines tauglichen Titelbescheides ausgegangen ist, nicht aber, ob ein solcher tatsächlich vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001573.X01

Im RIS seit

02.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten