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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Für eine Erledigung als bloße Androhung der Ersatzvornahme iSd § 4 Abs 1 VVG ist nur entscheidend, ob die Behörde von dem Vorhandensein eines tauglichen Titelbescheides ausgegangen ist, nicht aber, ob ein solcher tatsächlich vorliegt.Für eine Erledigung als bloße Androhung der Ersatzvornahme iSd Paragraph 4, Absatz eins, VVG ist nur entscheidend, ob die Behörde von dem Vorhandensein eines tauglichen Titelbescheides ausgegangen ist, nicht aber, ob ein solcher tatsächlich vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964001573.X01Im RIS seit
02.10.2001