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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Bausparkassenbeiträge sind bei der Errechnung des Einkommens gemäß § 13 KOVG 1957 keine Abzugsposten. Beim Besuch einer Schule am Wohnort wird zwar in der Regel keine außergewöhnliche Belastung entstehen. sie kann aber nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Derartige Ausgaben können daher als Abzugsposten in Betracht kommen.Bausparkassenbeiträge sind bei der Errechnung des Einkommens gemäß Paragraph 13, KOVG 1957 keine Abzugsposten. Beim Besuch einer Schule am Wohnort wird zwar in der Regel keine außergewöhnliche Belastung entstehen. sie kann aber nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Derartige Ausgaben können daher als Abzugsposten in Betracht kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964001078.X01Im RIS seit
05.09.2001