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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Eine nach § 64 Abs 2 leg cit bescheidmäßig verfügte Ausschließung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung hat die rechtliche Folge, daß dem der Berufung zugrunde liegenden Bescheid ungeachtet der Erhebung des Rechtsmittels volle Rechtskraftwirkung vorzeitig zukommt (KFG).Eine nach Paragraph 64, Absatz 2, leg cit bescheidmäßig verfügte Ausschließung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung hat die rechtliche Folge, daß dem der Berufung zugrunde liegenden Bescheid ungeachtet der Erhebung des Rechtsmittels volle Rechtskraftwirkung vorzeitig zukommt (KFG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000478.X01Im RIS seit
12.06.2001