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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §7 Abs2;Beachte
y29529;Rechtssatz
Wer ein im Rechtssinn höherwertiges Gut auf Kosten eines geringerwertigen rettet, handelt nicht rechtswidrig (hier:
Übertretung des § 7 Abs 2 StVO um einen gegen eine Einbahn fahrenden Radfahrer nicht zu gefährden.Übertretung des Paragraph 7, Absatz 2, StVO um einen gegen eine Einbahn fahrenden Radfahrer nicht zu gefährden.
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E 19.11.1964, 1770/63 #1 VwSlg 6496 A/1964
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001770.X01Im RIS seit
31.07.2001