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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §7 Abs3 idF 1963/118;Rechtssatz
Der in einem Berichtigungsbescheid, mit dem der bekämpfte Zahlungsauftrag aufgehoben (nicht abgeändert) wurde, aufgenommene Auftrag an den Kostenbeamten, neue Gebührenvorschreibungen vorzunehmen, stellt nur eine innerdienstliche Weisung dar, die mit Beschwerde an den VwGH nicht angefochten werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964001254.X01Im RIS seit
18.09.2001