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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §93 Abs4;Rechtssatz
Es entspricht den Erfahrungen des Lebens, daß ein Gesteig, der die Verbindung zwischen einem Autobusbahnhof und einem Eisenbahnbahnhof herstellt, häufig von Personen mit Gepäck benützt wird, sodaß dieser Schutz von der winterlichen Betreuungspflicht nicht ausgenommen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000042.X01Im RIS seit
12.06.2001