RS Vwgh 2006/9/13 2006/12/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

B-VG Art140;
B-VG Art7 Abs1;
PG 1965 §61 Abs3 idF 2002/I/119;
StGG Art2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2006/12/0187 E 14. Dezember 2006

Rechtssatz

Gegen den ersten Satz des § 61 Abs. 3 PG 1965 in dem seinem eindeutigen Wortlaut entsprechenden Verständnis bestehen keine gleichheitsrechtlichen Bedenken, zumal es im Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers liegt, die Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss auch anders als mit dem letzten ruhegenussfähigen Aktivbezug zu begrenzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006120120.X03

Im RIS seit

01.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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