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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13;Rechtssatz
Ein Versorgungsberechtigter verwirkt seinen Anspruch, wenn er sich ohne zureichenden Grund einer Möglichkeit begibt, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. (hg. Erkenntnis vom 10. April 1957, VwSlg. 4336 A/1957)
Von dieser Annahme kann die Behörde jedoch nur ausgehen, wenn sie auf entsprechenden Tatsachenfeststellungen fußend dies hinreichend begründet hat. Die Behauptung, daß dies "zweifellos" der Fall sei, vermag die Begründung nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964001336.X01Im RIS seit
20.09.2001